Arbeitsrecht
Arbeitsrecht – individual wie kollektiv – ist ein Gebiet mit immenser Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Technischer Wandel, Spezialisierung und eine sich ändernde Altersstruktur der Bevölkerung stellen ununterbrochen neue Herausforderungen an Unternehmen.
Der Umstand, dass die Vorschriften so vielfältig und über zahlreiche Gesetze verstreut sind, macht es für Sie als Unternehmen und Arbeitgeber schwierig, den Überblick zu wahren.
Die Vielzahl von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und sich stetig ändernde Gesetze führen zu einer kaum mehr durchschaubaren Rechtslage. Denn auch hier zählt: Was gestern noch galt, kann morgen bereits überholt sein.
Erfolgreiches Human Resource Management – oder einfach: Personalwesen – ist eine der Kernaufgaben guter Unternehmensführung. Dies gilt für einen örtlichen Handwerksbetrieb genauso wie für weltweit agierende Unternehmen.
Ohne genaue Sachkenntnisse können Ihrem Unternehmen Schadensersatzansprüche, Bußgelder, Abfindungsansprüche und Kündigungsschutzklagen drohen.
Einerseits sind im Rahmen der Haftung vor allem die Regeln des Arbeitszeitgesetzes, der Arbeitnehmerüberlassung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu beachten.
Andererseits helfen wir Ihnen, arbeitsrechtliche Modelle zu entwickeln, die auf Bedürfnisse von Unternehmen und ihren Mitarbeitern zugeschnitten sind. Denn der Erfolg eines Unternehmens hängt auch immer von der Kompetenz und dem Engagement des Einzelnen ab.
Wir unterstützen Sie, sich im Dschungel der Vorschriften zurechtzufinden und bei der Bewältigung der wachsenden und immer komplexeren arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Wir helfen Ihnen, mit den rasant zunehmenden Anforderungen des Arbeitsrechts Schritt zu halten.
Wir begleiten Sie bei der Lösung kritischer arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei Umstrukturierungen, Betriebsübergang oder Betriebsänderung – erforderlichenfalls auch bei Personalabbau, Betriebsstillegung oder Anpassung der Arbeitsbedingungen. Wir als Praktiker unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Interessen sowohl im Dialog mit Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitnehmer, als auch in streitiger Auseinandersetzung.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, beim Abschluss von Tarifverträgen, Erstellung von Muster-Arbeitsverträgen oder im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung.
Die Einführung flexibler Vergütungssysteme oder Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen des Führungspersonals zählen ebenso zu unserem Beratungsspektrum. Die individuellen Bedürfnisse und Interessen Ihres Unternehmens stehen stets im Vordergrund.
Dabei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitgeber des privaten als auch des öffentlichen Sektors, mittelständische und kleine Unternehmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Ausarbeiten von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
- Beratung bei der Einstellung von Geschäftsführern
- Arbeitnehmerüberlassung
- Flexible Vergütungssysteme (Tantiemen, Boni, Provisionen, Incentives)
- Abmahnungen und Kündigungen
- Beratung im Rahmen der Sozialauswahl
- Beratung bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Prozessvertretung
- Beratung im Rahmen von Abfindungen
- Betriebsübergang und Umstrukturierung von Unternehmen
- Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
