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Immobilienrecht

Gerichtliche Auseinandersetzungen im Bereich des Privaten und Öffentlichen Baurechts  führen zu erheblichen Zeitverlusten und Zusatzkosten und damit zu zusätzlichen Projektrisiken. Im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit steht daher die anwaltliche Beratung bei der Abfassung von Bauverträgen aller Art sowie die anwaltliche Begleitung von Vorhaben von der ersten Projektidee bis zur Realisierung, von der Baurechtsschaffung bis zur Fertigstellung, um Risiken vorgreifend zu behandeln und Streitigkeiten mit ihren Folgen weitgehend zu vermeiden.

Unser Beratungsangebot für Investoren, Bauherren und Unternehmen umfasst daher u.a.:

Asset Due Diligence
Mit einer Asset Due Diligence überprüfen wir ein Grundstück einschließlich seiner Bebauung hinsichtlich seiner Verwertung  für eine angedachte Realisierung in Bezug auf die rechtlichen Risiken zur angestrebten Zielumsetzung. Aufgedeckte Risiken sind im Rahmen eines Grundstücksankaufes dann im Kaufpreis zu berücksichtigen und gegebenenfalls bei der Ausgestaltung des Kaufvertrages für etwaige Rücktrittsrechte etc. zu behandeln.

Asset Contract Reviews
Die interessenorientierte Begleitung bei der Ausgestaltung von Ankauf- und Verkaufsverträgen von Grundstücken, von Wohnungseigentum und sonstigen Immobilien. Bei der Abfassung von diesen Verträgen führen wir für Sie die Prüfung für eine interessengerechte und risikominimierende Ausgestaltung durch, wobei wir durch unsere dezernatsübergreifende Zusammenarbeit alle Fachbereiche des Bau-, Gesellschafts- wie Steuerrechts in eine Gesamtbeurteilung einfließen lassen.

Compliance
Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie für eine reibungslose Abwicklung von Handlungsabläufen zur Abwicklung von Bau- und Planungsleistungen verantwortlich. Dies setzt eine konsequente Vor- und Nachhaltung von Vertragkonzepten und sonstigen Handlungsmustern wie zum Beispiel bei der Durchführung von Nachtragsverhandlungen oder eines Nachtragsmanagements voraus. Wir helfen Ihnen bei der Implementierung und Nachverfolgung von entsprechenden Instrumentarien.

Beratung bei Bauherren- und Investorenmodellen
Für eine optimale Vermarktung ist eine markt- und interessengerechte Konstruktion zur Umsetzung des jeweiligen Investments unverzichtbar. Wir helfen Ihnen durch unsere Erfahrung dasjenige Bauherren- oder Investorenmodell zu finden, welches Ihnen die größte Realisierungsfreiheit bietet und möglichst viele Umsetzungsrisiken vermeidet. Wir begleiten Sie durch alle Verhandlungen und nehmen Ihre Interessen auch innerhalb der Vertretung bei Bankgesprächen wahr.

Beratung bei der Baurechtsschaffung/Projektentwicklung
Der Wert eines Grundstückes bestimmt sich maßgeblich nach der Belegenheit und baulichen Verwertbarkeit. Für eine optimale Verwertbarkeit des Grundstückes ist eine konsequente Verfolgung des weitestgehenden Baurechts daher unverzichtbar. Im Rahmen Ihrer eigenen Projekt- bzw. Objektentwicklung versorgen wir Sie mit dem notwendigen Know-How und nehmen Ihre Interessen sowohl in Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren als auch bei der Ausgestaltung und dem Abschluss von städtebaulichen Verträgen wahr. Unsere Begleitung umfasst dabei auch Ihre Interessenwahrnehmung gegenüber Behörden als auch politischen Gremien.

Beratung bei der Ausgestaltung von Bau- , Architekten- und sonstigen baubegleitenden Verträgen
Bei der Umsetzung der Realisierung von Bauvorhaben ist eine Vielzahl von Dienstleistern und Werkunternehmern einzuschalten. Zur Vermeidung von Risiken ist eine optimale Ausgestaltung und Anpassung aller Vertragswerke im Sinne eines Vertragsmanagements erforderlich. Wir beraten Sie sowohl bei der Abstimmung eines Vertragskonzeptes, der Erstellung der einzelnen Verträge als auch bei der weiteren baubegleitenden Umsetzung der Vertragsinhalte in Rahmen eines sog. rechtlichen Nachtragsmanagements.

Beratung zum Betrieb von Bestandsimmobilien/Vertragsmanagement
Der erfolgreiche Betrieb von größeren Bestandsimmobilien, insbesondere  von gewerblich genutzten Immobilien, erfordert ein umfangreiches Vertragskonzept zur Aussteuerung aller für die Funktion und die Erhaltung der Immobilie notwendigen Leistungen. Dies setzt ein umfangreiches Vertragskonzept einschließlich eines nachhaltigen Managements voraus. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der gewerblichen Immobilien unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Nachhaltung des für Ihre Immobilie erforderlichen vertraglichen Betriebskonzeptes.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Martin Schubert
Telefon: 040/34 99 43-0