Unternehmens- und Vertragsrecht, Datenschutz, Unternehmensführungsrecht / Haftungsrecht, Handelsverträge
Zu den Kernkompetenzen von der Reinberg LLP zählt das Unternehmensrecht.
Das Unternehmensrecht umfasst sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts und Gesellschaftsrechts. Als zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechts beraten wir vollumfänglich in allen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit, als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags sind von ausschlaggebender Bedeutung und die Weichenstellung für den Erfolg Ihres Unternehmens.
Wir begleiten Sie von der Idee Ihres Geschäftsvorhabens und der Erstellung der Gründungsunterlagen bis zur Eintragung ins Handelsregister und darüber hinaus; vorbeugend zur Konfliktvermeidung in der Vertragsgestaltung, durch laufende gesellschaftsrechtliche Beratung Ihres Unternehmens, Gestaltung von Firmenlösungen, Überprüfung und Verhandlung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen und Vornahme von Umstrukturierungen und Sanierungen.
So können Gründe für Umstrukturierungen im Unternehmen vielfältig sein und von der Erschließung neuer Geschäftsfelder, über Risikostreuung bis hin zur Trennung von unrentablen Unternehmenszweigen gehen. Wir beraten Sie auch bei sensiblen Umstrukturierungsprozessen umfassend und helfen Ihnen nachhaltige, ganzheitliche und rechtssichere Lösungen zu erarbeiten.
Zu unseren klassischen Beratungsfeldern zählen ebenso die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, transaktionsbezogene gesellschaftsrechtliche Fragen und Themen der Organhaftung, sowie Vorbereitung und Durchführung strategischer Entscheidungen und Begutachtung sonstiger komplexer gesellschaftsrechtlicher Themen.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung stellen compliance-bezogene Fragestellungen dar, darunter die rechtliche Betreuung bei der Sicherstellung und Überwachung der unternehmensinternen Compliance und Corporate Governance. Unser Beratungsangebot in Haftungsfragen umfasst die rechtliche Organisationsberatung zur Haftungsvorsorge für Unternehmen, Geschäftsführer bzw. Vorstände, Aufsichtsräte und Management.
Das unternehmensrechtliche Beratungsspektrum der Kanzlei Reinberg und Partner wird schließlich abgerundet durch die Begleitung von Betriebsübergängen. Aufgrund der Expertise unserer Anwälte und Berater verschiedener Fachgebiete und umfassender Schnittstellenkenntnisse können wir bei M&A-Transaktionen und Unternehmenskäufen umfassend und ohne Reibungsverluste beraten.
Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen verlangen häufig die enge Verzahnung mit steuerlichen, arbeitsrechtlichen und anderen ergänzenden Gestaltungen. In steuerrechtlichen und anderen spezifischen Fragestellungen können wir neben eigenen Kollegen ergänzend auf spezialisierte Kooperationspartner zurückgreifen. In diesem Fall bleibt Reinberg & Partner weiter Primäransprechpartner und koordiniert die Beratertätigkeit. Dadurch sind wir auch in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen im Bereich Unternehmensrecht und Compliance in der Lage eine zeitnahe und reibungsverlustfreie anwaltliche Beratung sicherzustellen.
Wir begleiten Sie bundesweit in jeder Gestaltungs-, Verhandlungs- oder Verfahrensphase.
